fillTeaser    AQ-Versicherung Teil 3

3. Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Eurem eigenen Hausrat ab, also Teppiche, Schränke usw.!

Was zählt alles zum Hausrat? Kurz gesagt alles das, was Ihr theoretisch bei einem Umzug in andere Wohnräume mitnehmen würdet. Was da bleibt, zählt zu den Gebäudebestandteilen, also Türen, Fenster, Böden usw.. Dies ist zwar keine einwandfreie exakte Definition, verdeutlicht aber den Unterschied zwischen Gebäudebestandteilen und Hausrat sehr gut. Wichtig ist, daß Gebäudebestandteile (mit wenigen Ausnahmen, auf die es hier nicht ankommt) über die Hausratversicherung nicht versichert gelten. Daher gehe ich später auf die Gebäudeversicherung im einzelnen ein.

In der Hausratversicherung gilt euer Hausrat gegen Linkbestimmte Gefahren versichert. In der Regel sind das Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und neuerdings auch Elementarschäden wie Überschwemmung durch Hochwasser, Lawinen, Erdbeben usw.

Was gilt es hier zu beachten, damit Ihr einen Schaden durch auslaufendes Aquariumwasser bestmöglich reguliert bekommt?

Für Aquarianer ist in diesem Fall die Leitungswasserversicherung wesentlich. Auf die anderen Gefahren gehe ich daher nicht weiter ein.

Leitungswasserschäden sind Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind. Der Begriff Leitungswasser ist exakt definiert und besagt, daß es sich um Wasser handeln muß, das in den Zu- und Ableitungsrohren der Hauswasserversorgung des Gebäudes geführt wird. Es gelten also Schäden, wie ein Rohrbruch in der Wand oder ein abgeplatzter Waschmaschinenschlauch versichert.

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer.

Aquariumwasser ist kein Leitungswasser und daher gelten solche Schäden eben nicht versichert.

Was kann man also als Aquarianer tun um trotzdem solche Schäden ersetzt zu bekommen?

Man sollte sich seine Hausratversicherung genau ansehen oder bei einem Neuabschluß folgendes beachten:

Es gibt eine Klausel, über die Aquarienwasser dem Leitungswasser gleichgestellt wird. Somit gelten dann auch durch bestimmungswidrig ausgetretenes Aquariumwasser verursachte Schäden versichert.

Diese Klausel die viele Versicherer sogar kostenlos mit einschließen, muß aber bei den meisten bestehenden Verträgen extra beantragt werden, andernfalls geht Ihr, wie oben erwähnt, im Schadenfall leer aus.

In den ganz neuen Hausratversicherungen sind inzwischen Aquarienwasserschäden automatisch mitversichert. Hier braucht dann nichts mehr gesondert beantragt werden. Diese neuen Verträge dürften aber die wenigsten bisher haben.

Im Zweifelsfall solltet Ihr euch zusammen mit eurem Versicherungsbetreuer Klarheit verschaffen. Vertraut hierbei aber nicht auf mündliche Zusagen, sondern laßt euch zeigen, wo es schwarz auf weiß im Vertrag geschrieben steht, daß solche Schäden versichert gelten. Mündliche Absprachen sind im Schadenfall, wenn es ums Geld geht, nichts wert.

Ihr solltet ebenfalls darauf achten, daß in Eurer Hausratversicherung der Neuwert versichert gilt. In älteren Hausratversicherungen gilt nämlich häufig noch der Zeitwert versichert. Den Unterschied erkennt man an folgendem Beispiel:

Ein Teppich hat vor 5 Jahren 1500,- € gekostet. Jetzt wurde er durch ein ausgelaufenes Aquarium so sehr beschädigt, daß ein neuer angeschafft werden muß.

Beim Zeitwert wird bei der Regulierung für die 5 Jahre Nutzung eine Wertminderung abgezogen. Beispielsweise 40 %. Als Entschädigung erhaltet Ihr dann 1500,- € abzgl. 40 % Wertminderung, also 900,- €.

Beim Neuwert sieht das ganz anders aus. Der Neuwert einer Sache ist der Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt. Das heißt, würde heute ein gleichwertiger neuer Teppich durch Preissteigerungen in den vergangenen 5 Jahren 1800,- € kosten, würdet Ihr diese 1800,- € als Entschädigung bekommen. Ihr bekommt also mehr heraus, als Ihr damals bezahlt habt. Eben die Summe, die nötig ist, um euch das beschädigte Objekt neu zu kaufen.

Weiterhin sollte die versicherte Summe eures Hausrates dem eigentlichen Wert des Hausrates entsprechen, da ansonsten eine Unterversicherung besteht. Ihr zahlt zwar für eine kleinere Versicherungssumme weniger Versicherungsbeitrag, bekommt aber im Schadenfall die Unterversicherung prozentual angerechnet.

Beispiel:

Vorhanden ist Hausrat für 50.000,- €
Versichert ist aber nur eine Summe von 25.000,- €
Es besteht dadurch eine Unterversicherung in Höhe von 50 %.

Irrtümlich wird oft angenommen, daß jetzt Schäden bis 25.000,- € voll bezahlt werden und erst größere Schäden (z. B. bei einem Feuerschaden) bei 25.000,- € gekappt werden.
Dies ist ein bedauerlicher Irrtum. Eine Unterversicherung wird in jedem Schadenfall angerechnet. Hätte bei dem oben genannten Beispiel mit dem Teppich eine Unterversicherung von 50 % bestanden, hättet Ihr im ersten Fall nur 450,- € erhalten und im zweiten Fall 900,- €.

Zum Schluß noch zwei wichtige Erläuterungen:

Obwohl bei einem ausgelaufenen Aquarium, das Aquarium selbst kaputt ist, vielleicht Fische und Pflanzen geschädigt wurden und auch trockengelaufene Elektrogräte zerstört sein können, werden euch diese, im Gegensatz zu den anderen Hausratgegenständen von der Versicherung nicht ersetzt werden, obwohl es sich zweifelsfrei um Hausratgegenstände handelt.

Warum ist das so?

Das Aquarium ist die Ursache für den Wasserschaden. Zeitlich gesehen liegt das Zerbrechen oder Undichtwerden des Aquariums vor dem Wasserschaden. Somit hat der Wasserschaden nicht das Aquarium beschädigt. Das Aquarium ist zwar kaputt, aber es wurde nicht durch die versicherte Gefahr (=Wasser) beschädigt und damit handelt es sich auch nicht um einen Versicherungsfall, der ersetzt werden muß.

Bei den Fischen, Pflanzen und Elektrogeräten liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Definition eines Wasserschadens ist, daß ein Gegenstand durchfeuchtet und dadurch beschädigt wird. Genau das ist hier aber nicht der Fall. Fische, Pflanzen und Elektrogeräte werden nicht durch ein Durchfeuchten mit Wasser geschädigt, sondern dadurch, daß kein Wasser mehr vorhanden ist. Und somit ist auch dieses kein Versicherungsfall.

Das Aquarium kann gesondert über eine Glasbruchversicherung versichert werden. Für die Elektrogeräte gibt es die Elektrogeräteversicherung. Auf beide Versicherungen gehe ich weiter unten noch genauer ein.

Eure Fische und Pflanzen könnt Ihr leider überhaupt nicht versichern. Es gibt keine Versicherung die diesen Schaden abdeckt. Diese Kosten müßt Ihr im Schadenfall immer selber tragen!

Zu den Kosten der Hausratversicherung kann ich pauschal keine Aussage machen, da der Versicherungsbeitrag im wesentlichen von der Versicherungssumme, die Ihr versichert habt, abhängt.

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